Bei Wohnungseigentum handelt es sich um ein
Sondereigentumsrecht an einer Wohnung oder an anderen Räumlichkeiten,
verbunden mit einem bestimmten ideellen Bruchteil an einer
Grundstücksfläche.
Der Notar kann Ihnen helfen, ein
Hausgrundstück, auf dem sich ein Haus mit mehreren abgeschlossenen
Wohnungen befindet, in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Voraussetzung
hierfür ist die entsprechende Abgeschlossenheitsbescheinigung der
zuständigen Bauaufsichtsbehörde sowie die Beurkundung einer
entsprechenden Teilungserklärung durch den Notar. Sodann kann die
Teilungserklärung in das Grundbuch eingetragen werden und
Wohnungseigentum an verschiedenen Eigentumswohnungen gebildet werden.
Es können auch Sondernutzungsrechte für Gartenflächen, Terrassen, Stellplätze oder Garagen zugunsten von bestimmten Eigentumswohnungen bestellt werden.
|
|
Vielfach hat der Notar auch damit zu tun, daß
Eigentumswohnungen gekauft und verkauft werden. Voraussetzung hierfür
ist die Beschaffung der Teilungserklärung in beglaubigter Abschrift für
die Beurkundung, damit sich der Käufer im klaren ist, was er
tatsächlich kauft.
|
|