Sie werden fragen: Warum soll ich ein teures Testament beim Notar
machen, wenn ich dies billiger, ja sogar umsonst haben und in meinem
stillen Kämmerlein ein handschriftliches Testament machen
kann? Richtig, das kostet erst einmal nichts. Aber im Erbfall entstehen
meist mehr Kosten als beim Notar und möglicherweise noch Ärger und
Verdruß, weil das Testament nicht allen formalen Anforderungen
entspricht und in Bezug auf Inhalt und mögliche Folgen nicht von einem
Erbrechtsexperten geprüft wurde. Bei einem handschriftlich verfaßten Testament können Ihre Erben über das Erbe erst verfügen, wenn sie einen Erbscheinsantrag gestellt (erster Kostenpunkt) und vom Amtsgericht einen Erbschein erhalten
haben (zweiter Kostenpunkt). Und das kann lange dauern, weil
Personenstands-Urkunden vorgelegt und sämtliche (!) in Betracht
kommenden gesetzlichen Erben angehört werden müssen, die wegen Ihres
Testamentes nicht erben. Das kann möglicherweise viel Zeit dauern, je
nach Schnelligkeit des Amtsgerichts. All das ersparen Sie
Ihren Erben, wenn Sie ein notariell beurkundetes Testament errichtet
haben, weil dann weder Erbscheinsantrag noch Erbschein nötig sind. Noch
besser: Ihr Erbe kann sich nach Eröffnung des notariellen Testaments
durch das Amtsgericht hiermit überall als Erbe legitimieren. Ihr Erbe
kann z.B. bei der Bank über die dort vorhandenen Werte verfügen und durch formlosen Antrag beim Grundbuchamt das
Eigentum an Grundstücken auf sich umschreiben lassen. Dies gilt
übrigens auch, wenn im Testament (zugleich) über ausländisches
Immobilienvermögen verfügt wird. In vielen Ländern (z.B. Florida) gilt
das notarielle Testament als Erbnachweis, nicht aber das
handschriftliche Testament.
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Fassen wir zusammen: Die Kosten für ein notarielles Testament sind
wesentlich geringer als die Folgekosten bei einem handschriftlichen
Testament, weil hiermit die in der Summe weitaus höheren
Erbscheinsantrags- und Erbscheinskosten in allen durch das notarielle
Testament geregelten Erbfällen vermieden werden und das Vermögen zum
Zeitpunkt der Abfassung des notariellen Testaments meist niedriger ist
als zum Zeitpunkt des Erbfalles. Außerdem ersparen Sie Ihrem Erben mit
einem notariellen Testament das komplizierte Erbscheinsverfahren: Er kann das Erbe unverzüglich antreten.
Die Kosten des notariell beurkundeten Testamentes sind gerade einmal so
hoch wie die eines Erbscheins und eines Erbscheinsantrages nach dem
Tode des erstversterbenden Ehegatten. Wenn Sie sich daher nach Ihren
Wünschen ein notariell beurkundetes Testament machen lassen, verlieren
Sie nichts: Sie zahlen die Kosten für Erbschein und Erbscheinsantrag
schon bei Beurkundung des Testaments und erhalten damit unterm Strich
kostenlos ein Testament. Die Kostenersparnis setzt sich bei den
weiteren Erbfällen fort: Bei Tod des längstlebenden Ehegatten erben die
Kinder (nächster Erbfall), nach dem Tod der Kinder wiederum in der
Regel die Enkelkinder (weitere Erbfälle), wenn die Kinder Vorerben und
die Enkelkinder Nacherben sind. All dies sind Erbfälle, bei denen das
notariell beurkundete Testament ebenfalls den Erbschein ersetzt, so daß
wiederum die Erbscheins- und Erbscheinsantragskosten erspart werden.
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