Die Vorsorgevollmacht soll gelten, wenn Sie durch
Alter oder Krankheit daran gehindert sind, für sich selbst zu sorgen.
Sehr häufig erteilen sich die Ehepartner gegenseitig und ersatzweise
ihren Kindern eine solche Vollmacht. Die notarielle Beurkundung der
Vorsorgevollmacht hat folgende Vorteile: - Der Notar
stellt zu Beginn der Urkunde die volle Geschäftsfähigkeit des
Vollmachtgebers fest. Daher kann später die Wirksamkeit der Vollmacht
schwerlich angezweifelt werden.
- Der Bevollmächtigte kann auch beurkundungsbedürftige Geschäfte für den Vollmachtgeber vornehmen.
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Der Notar kann angewiesen werden, daß er dem Bevollmächtigten für die
Ausübung der Vollmacht eine Ausfertigung der Urkunde erst dann erteilen
soll, wenn der Notar vom Vollmachtgeber eine entsprechende Anweisung
erhält oder ihm eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt, daß beim
Vollmachtgeber Geschäftsunfähigkeit oder begründeter Zweifel hieran
besteht.
Der Vorteil der Vorsorgevollmacht liegt
darin, daß hierdurch die Bestellung eines Betreuers durch das
Vormundschaftsgericht vermieden wird.
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Außerdem wird durch die Vorsorgevollmacht der
gesamte persönliche Bereich abgedeckt, insbesondere auch die
Berechtigung, mit Ärzten über den Gesundheitszustand und
Behandlungsmöglichkeiten zu sprechen sowie Entscheidungen hierüber und
eventuelle medizinische Eingriffe zu treffen. Besonders schwerwiegende
Eingriffe in die Gesundheit und Freiheit des Vollmachtgebers bedürfen
dennoch der gerichtlichen Genehmigung. Dies ist zur Kontrolle für den
Vollmachtgeber und zur Absicherung für den Bevollmächtigten von Vorteil.
Hieraus ist zu ersehen, wie wichtig es ist, beizeiten den anderen
Ehegatten, Kinder oder eine Person Ihres Vertrauens zum
Vorsorgebevollmächtigten zu bestellen. Ratsam ist es zunächst, daß sich
die Ehegatten wechselseitig zu Vorsorgebevollmächtigten bestellen und
die Kinder oder andere Personen ihres Vertrauens zu
Ersatzbevollmächtigten. Die Ersatzbevollmächtigten erhalten eine
Ausfertigung erst dann, wenn der Vollmachtgeber dem Notar eine
entsprechende Anweisung zur Ausfertigung der Vollmacht erteilt oder
wenn der Bevollmächtigte andere Ehegatte selbst nicht mehr
handlungsfähig ist oder wenn der andere Ehegatte verstorben ist
(Vorlage einer Sterbeurkunde). Sie können in die
Vorsorgevollmacht auch Dinge aufnehmen, die Ihnen besonders wichtig
sind, wenn Sie sich nicht mehr persönlich hierum kümmern können.
Was etwa mit Ihrer Wohnung und dem Inventar geschehen soll, wenn Sie
auf Dauer pflegebedürftig werden und dies nicht in Ihrem eigenen Heim
möglich ist. Wohin Sie dann wollen. Was für Geschenke die Enkelkinder
zu Weihnachten und zum Geburtstag erhalten sollen und was eventuell mit
dem Haustier werden soll und welche Form der Bestattung Sie wünschen.
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