Vermögensnachfolgeplanung
Vor Abfassung eines Testamentes oder der Übertragung von Vermögen zu
Lebzeiten auf die Kinder sollten folgende Fragen bei eingehender
Beratung gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Steuerberater geklärt
werden. - Bestandsaufnahme der familiären Situation und persönlichen Besonderheiten
- Bestandsaufnahme des Vermögens und der Altersversorgung
- Welche
Vermögenswerte wollen und müssen die Elternteile bis zu ihrem
Lebensende behalten (auch wenn der erste Ehegatte verstorben ist) um
durch „Veräußerung" gegebenenfalls erhöhten Sonderbedarf abdecken zu
können?
- Welche Werte können die Eltern schon zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen?
- Wie
viele Kinder sind vorhanden, so daß sie unter Ausnutzung ihrer
Freibeträge nicht mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer zu rechnen haben?
- Was haben die Kinder schon von den Eltern erhalten?
- Wie ist das Familienvermögen erbschaftsteuerlich zu bewerten?
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Zur Bestandsaufnahme des
gemeinsamen Vermögens der Eheleute zählen alle Vermögenswerte wie z. B.
Grundstücke, Firmenbeteiligungen, Geld- und Wertpapiervermögen,
Versicherungen. Maßgeblich ist zwar der heutige Verkehrswert;
vorsorglich sollte aber bei der Nachlaßplanung der doppelte Gesamtwert
zugrunde gelegt werden, weil bei einer halbwegs vernünftigen
Wertsteigerung und Rendite in 10 Jahren eine Verdoppelung des Vermögens
eintreten kann. Üblicherweise rechnen wir mit dem Eintritt des Erbfalls
nicht vor 10 Jahren. Ferner sollte man dafür sorgen, daß die
Eheleute heute gleichviel mit Vermögenswerten ausgestattet sind, weil
nur so die Kinder von beiden Erbschaftsteuerfreibeträgen nach Vater und
Mutter in Höhe von jeweils 205.000 EUR profitieren können. Sollte dies
nicht der Fall sein, ist eine sogenannte ehebedingte Zuwendung an den
weniger ausgestatteten Ehegatten vorzunehmen, die in der Regel völlig
steuerneutral ist, wenn der Freibetrag des anderen Ehegatten von EUR
307.000,-- nicht überschritten wird (Ehegatten-Zuwendung). Erst wenn alle 7 Punkte abgearbeitet sind, steht die Auswahl der möglichen Gestaltungen für die Generationen-Nachfolge an (Erbschaftsteuerberatung zu Lebzeiten). Meistens handelt es sich um eine Kombination von Übergabeverträgen zu Lebzeiten mit einem maßgeschneiderten Testament.
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