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Vermächtnis
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Mit dem Vermächtnis können Sie in einem Testament einer Person einen
bestimmten Vermögensgegenstand (Geld, bewegliche Sachen, Grundstücke,
usw.) zuwenden, ohne daß der Bedachte hierdurch Erbe wird. Der
Begünstigte (Vermächtnisnehmer) kann vom Erben die Erfüllung des
Vermächtnisses, d. h. die Herausgabe des Gegenstandes bzw. Übereignung
oder Zahlung des Geldes verlangen. Sie können bestimmen, wann das
Vermächtnis zu erfüllen ist: Möglich ist auch die Erfüllung erst
nach dem Tode des längstlebenden Ehegatten. Ferner können Sie
bestimmen, daß der Vermächtnisnehmer nach seinem Tode dasjenige, was er
als Vermächtnis erhalten hat, an sogenannte Nachvermächtnisnehmer
weiterzugeben hat.
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Mandanteninformation
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Tips zum Erbrecht 78 KB |
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