Unterschriftsbeglaubigung
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Die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ist
das amtliche Zeugnis des Notars, daß die betreffende Person entweder
dem Notar von Person bekannt ist oder sich durch einen amtlichen
Lichtbildausweis gegenüber dem Notar ausgewiesen hat und ihre
Unterschrift vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat. Die
Beglaubigung von Unterschriften ist sehr häufig erforderlich im
Grundbuchwesen, beim Handelsregister, bei der Ausschlagung einer
Erbschaft oder einer Vollmacht oder Genehmigung in Bezug auf ein
bestimmtes Rechtsgeschäft.
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