Jeder Unternehmer sollte sich darüber im Klaren sein, daß die
rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge eine Überlebensfrage für
das Unternehmen ist. Für den vorübergehenden Ausfall des Unternehmers muß Vorsorge getroffen werden durch eine vorbereitete Generalvollmacht. Auch sollte für den privaten Bereich des Unternehmers eine Vorsorgevollmacht vorliegen.
Wenn der Unternehmer plötzlich verstirbt, kann dies das Aus für das
Unternehmen bedeuten, wenn die Erben des Unternehmers entweder nicht in
der Lage sind, die Firma fortzuführen oder sie sich mehr um
Streitigkeiten untereinander als um die Belange der Firma kümmern. Aus
diesem Grunde muß eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag
kombiniert mit einer entsprechenden testamentarischen Verfügung
Sicherheit für die Zukunft des Unternehmens im Erbfall garantieren.
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Die Unternehmensnachfolgeplanung beginnt aber nicht erst mit der
Testamentserrichtung, sondern schon zu Lebzeiten des Unternehmers durch
entsprechende lebzeitige Übertragungen auf die in Betracht kommenden
Unternehmensnachfolger. Hierbei kann etappenweise die Überführung des
Unternehmens auf die nächste Generation oder auf die in Betracht
kommenden Nachfolger in die Wege geleitet werden unter Aufsicht oder
Kontrolle des Unternehmers mit entsprechenden rechtlichen
Vereinbarungen.
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