Überschuldete Kinder (Sozialhilfe, Harz IV)
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Sollte sich eines Ihrer Kinder in Vermögensverfall,
d.h. in Insolvenz oder Zwangsvollstreckungsverfahren befinden, sollten
Sie bei Ihrer Vermögensnachfolgeplanung und Gestaltung Ihres Testaments
diesen Umstand ganz besonders berücksichtigen, damit verhindert wird,
daß die Gläubiger Ihres Kindes im Erbfall eine Zugriffsmöglichkeit auf
das Vermögen der Familie erhalten. Dies kann vermieden werden durch die
Anordnung von Testamentsvollstreckung evtl. in Verbindung mit Vor- und
Nacherbfolge.
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