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Testamentsprüfung
Nach dem Erbfall sind die vom Erblasser hinterlassenen Test-
amente mit den entsprechenden erbrechtlichen Konsequenzen für
Erbberechtigte und Pflichtteilsberechtigte zu prüfen. Vielfach gibt es
auch nach dem Eintritt des Erbfalls – und zwar auch dann, wenn die
Testamente oder die gesetzliche Erbfolge ja nicht mehr geändert werden
können – erbrechtliche Korrek-
turmöglichkeiten, die nur nach fachgerechter Beratung ausgewählt und in die Praxis umgesetzt werden können.
Nach Auswahl der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geht es darum,
im Erbscheinsverfahren den Erbschein zu erlangen, der sich aufgrund der
Testamentsprüfung ergibt. Häufig werden Testamente verschieden
ausgelegt, je nach Interesse der in Betracht kommenden Erben. Dies kann
sich in einem längeren Erbscheinsverfahren mit streitiger
Auseinandersetzung hierüber niederschlagen.
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Tips zum Erbrecht 78 KB |
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