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Testamentsgestaltung
Die Gestaltung eines Testaments gehört in die Hand eines erfahrenden
Erbrechts-Spezialisten, der schon eine Vielzahl von Testamenten bei
unterschiedlichsten Familienkonstellationen gestaltet hat.
Grundsätzlich gibt es zwar verschiedene Testamentstypen (Einzelpersonen
ohne Kinder, (Ehegatten-Testamente)
kinderlose Ehepaare, junge Familien mit Kindern, geschiedene
Einzelpersonen, die zwar ihre Kinder zu Erben bestimmen, aber vermeiden
wollen, daß der geschiedene Ehegatte und dessen Verwandtschaft etwas
erbt, älteres Unternehmerehepaar mit großer Familie,
Patchwork-Familien, Familien mit Problemkindern usw. Dennoch muß für
jede familiäre Besonderheit und Vermögenssituation ein individuelles
Testament entwickelt werden. Nicht nur die wirtschaftlichen,
sondern auch die erbschaftsteuerlichen Folgen sind hierbei zu
berücksichtigen (Vermögensnachfolgeplanung).
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Tips zum Erbrecht 78 KB |
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