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Teilungsanordnung
Sie können in Ihrem Testament einerseits bestimmen, wer Ihre Erben zu
welchen Anteilen werden sollen, andererseits aber auch die Verteilung
des Nachlasses in Bezug auf einzelne Vermögensgegenstände regeln. Dann
handelt es sich um eine sogenannte Teilungsanordnung, bei der derjenige
Erbe, der einen Vermögenswert bekommen soll, sich den Wert dieses
Vermögensgegenstandes auf seinen Erbteil anrechnen zu lassen hat. Dies
ist der Unterschied zu einem Vermächtnis zugunsten eines Erben oder
Teilerben, bei dem der Teilerbe den ihm vermachten Vermögensgegenstand
zusätzlich zu den ihm ausgesetzten Erbteil erhält.
Auch bei Fachleuten wird nicht immer streng begrifflich zwischen der
Teilungsanordnung und dem Vermächtnis unterschieden. Daher sollte man
immer Wert darauf legen, daß sowohl bei der Aussetzung von
Vermächtnissen wie bei der Bestimmung von Teilungsanordnungen
hinzugefügt wird, ob die entsprechenden Vermögenswerte auf den Erbteil
angerechnet werden oder nicht.
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