Scheidungsfolgenvereinbarung
Wenn eine Ehe auseinandergeht und geschieden werden
soll, können die Eheleute für den Fall der rechtskräftigen Scheidung
vom Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden lassen, in der
die wechselseitigen Rechte und Pflichten nach Scheidung der Ehe
niedergelegt sind zu folgenden Fragen: - Nachehelicher Unterhalt,
- Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung,
- Hausratsverteilung,
- Zugewinnausgleichsansprüche,
- Versorgungsausgleich,
- Kindesunterhalt
- evtl. Übertragung des gemeinsamen Hauses gegen evtl. Abfindung des weichenden Ehegatten.
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