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Pflegevertrag
Ferner können Sie mit dem übernehmenden Kind als Gegenleistung für die
Übergabe des Grundstücks einen Pflegevertrag schließen, der Ihnen das
grundbuchmäßig gesicherte Recht gibt, bei Bedarf vom Übernehmer in den
eigenen vier Wänden gepflegt zu werden.
Bei der Formulierung des Pflegevertrages muß darauf geachtet werden,
wann und im welchem Umfang die Pflegeverpflichtung von Kindern bzw.
Schwiegerkindern eintreten bzw. enden soll, inwieweit die
Pflegeverpflichtung dem Pflegeverpflichteten noch zumutbar sein soll
und was passieren soll, wenn der Pflegeberechtigte in ein Pflegeheim
muß und entsprechend hohe Pflegekosten von dritter Seite entstehen.
Hier muß geregelt werden, wie weit die Kostentragungspflicht des
Pflegeverpflichteten reichen soll und ob die Geschwister des
Pflegeverpflichteten in welchem Umfang zur Tragung der Kosten auch zur
Entlastung derjenigen Kinder, die die Pflegeverpflichtung übernommen
haben, herangezogen werden sollen.
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Mandanteninformation
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Tips zum Erbrecht 78 KB |
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