Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Willensbekundung mit
dem Inhalt, daß die betreffende Person den Einsatz von medizinischen
Bemühungen und Apparaten ablehnt, wenn diese Maßnahmen nicht mehr zur
Heilung, sondern lediglich zu einer Verlängerung des Leidens und
Sterbens der betreffenden Person führen. Aufgabe des Notars ist es, mit
den betreffenden Personen die verschiedenen Fälle durchzusprechen, in
denen eine medizinische Maßnahme unterbleiben soll. Die
Patientenverfügung wird fast immer mit einer Vorsorgevollmacht
mitbeurkundet und ist daher ohne zusätzliche Kosten Bestandteil der
gesamten Urkunde.
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Der Notar erteilt von der Patientenverfügung eine besondere
Ausfertigung zur Verwendung beim Arzt oder im Krankenhaus. Die Urkunde
sieht ferner vor, daß der Vorsorgebevollmächtigte dafür zu sorgen hat,
daß der in der Patientenverfügung ausgedrückte Wille beachtet wird,
wenn der betreffende Vollmachtgeber hierzu nicht mehr in der Lage ist,
hierfür zu sorgen.
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