Patchwork-Ehen und Erbfolgeplanung
Häufig kommt es zu mehrmaligen Eheschließungen mit der Besonderheit,
daß die neuen Ehegatten Kinder aus vorherigen Ehen mitbringen (meine
Kinder, deine Kinder, unsere Kinder). Man spricht in diesem
Zusammenhang von Patchwork-Ehen. Hierbei ist besondere Sorgfalt bei der
Vermögensnachfolgeplanung geboten, wenn man vermeiden will, daß nach
dem Tode eines Ehegatten die verschiedenen Kinder überflüssige Erb-
oder Pflichtteilsansprüche geltend machen. Dies kann durch lebzeitige
Vermögensnachfolgeplanung und die Gestaltung des Ehegattentestaments
durch die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge verhindert werden.
Auch kann man bei der Konzipierung des Testaments der Ehegatten dafür
sorgen, daß zwar der überlebende Ehegatte nach dem Tode des
erstversterbenden Ehegatten wirtschaftlich voll abgesichert wird, aber
dennoch die berechtigten Erb- und Vermögensinteressen der Kinder des
erstverstorbenen Ehegatten Berücksichtigung finden. Diese
Erbfolgeplanung gehört in die Hand des Erbrechts-Spezialisten.
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