Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft
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Häufig entschließen sich Mann und Frau miteinander
zu leben, auch wenn sie nicht heiraten wollen. Dies geschieht häufig
unter Einsatz von erheblichen Vermögenswerten, so daß es
außerordentlich wichtig ist, für den Fall der Trennung die dann sich
ergebenden Rechtsfolgen vorher eindeutig zu vereinbaren durch einen
entsprechenden Vertrag über eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft.
Dann ist geklärt, wer die Wohnung, das Haus und die
Einrichtungsgegenstände behält und wie die hierfür erbrachten
Vermögensopfer zwischen den auseinandergehenden Partnern ausgeglichen
werden. Oft wird auch eine Versorgung für den Längstlebenden oder
denjenigen gewünscht, der nach Trennung der wirtschaftlich schwächere
Vertragspartner ist.
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