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Nachlaßverwaltung
Ich bin in meiner beruflichen Laufbahn auch öfters vom Amtsgericht zum
Nachlaßverwalter bestellt worden. Dies ist dann der Fall, wenn die
Erben beim Amtsgericht die Bestellung eines Nachlaßverwalters
beantragen, weil sie fürchten, daß der Nachlaß überschuldet ist. Der
Nachlaßverwalter hat die Aufgabe, das Nachlaßvermögen und die
Verbindlichkeiten des Erblassers aufzunehmen und festzustellen, ob der
Nachlaß überschuldet ist. Sollte dies der Fall sein, beantragt der
Nachlaßverwalter die Eröffnung des Nachlaßinsolvenzverfahrens. Auf
diese Weise sind die Erben dagegen geschützt, daß sie von den
Nachlaßgläubi- gern persönlich auf Zahlung der Schulden des Erblassers in Anspruch genommen werden.
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