Nachlaßerfassung nach dem Todesfall
Nach dem Todesfall ist die wichtigste Aufgabe, den Nachlaß zu sichern,
zu sichten und festzustellen, welche Vermögenswerte der Erblasser
hinterlassen hat und welche Verbindlichkeiten auf die Erben zukommen.
Dies erfordert sehr viel Erfahrung, da es unter Umständen sich um
völlig ungeordnete Verhältnisse handelt. Hierbei sind alle
Vermögenswerte im In- und Ausland zu erfassen, auch Versicherungen oder
Vermögenswerte, die durch Dritte vor oder nach dem Erbfall abgezweigt
wurden, um zu retten, was zu retten ist! Dies betrifft insbesondere
Verfügungen Dritter über Vermögenswerte des Erblassers, bevor dieser
verstarb (Vollmachten zu Gunsten Dritter), und private Rechtsgeschäfte
des Erblassers zu dessen Lebzeiten (Verträge zu Gunsten Dritter,
Begünstigungsklauseln in Versicherungen).
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