Nachlaßauseinandersetzung und Abwicklung
Die Nachlaßauseinandersetzung und Abwicklung eines Nachlasses setzt
voraus, daß zunächst die Erbfolge und das Nachlaßvermögen
einschließlich aller Verbindlichkeiten festgestellt worden ist. Sodann
kann eine Aufteilung des Nachlaßvermögens entsprechend einem
Teilungsplan stattfinden (Erbauseinandersetzung).
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