Junge Familien ohne Testament
Auch junge Eltern in der Aufbauphase ihres Vermögens
brauchen unbedingt Testament und Vorsorgevollmacht. Stirbt ein
Elternteil ohne Testament, erben in der Regel die minderjährigen Kinder
die Hälfte des Vermögens und der Schulden im Wege der gesetzlichen
Erbfolge. Da der hinterbliebene Elternteil meistens die andere Hälfte
geerbt hat, kann dieser die Kinder in ihrer Stellung als Erben nicht
wirksam vertreten. Sie erhalten vom Amtsgericht einen Fremden als
gesetzlichen Betreuer. Wesentliche Vermögensentscheidungen können nur
mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erfolgen und sind meistens
nicht durchführbar, weil das Vormundschaftsgericht keine Genehmigung
erteilt. Deshalb muß unbedingt der überlebende Ehegatte in einem
Testament als Erbe eingesetzt werden, damit die Kinder durch den
Nachlaß des verstorbenen Elternteils nicht belastet werden (hohe
Kredite). Wenn man die Kinder schon begünstigen will, sollte der
überlebende Elternteil für sie im Testament zum Testamentsvollstrecker
bestellt werden, so daß ein Betreuer nicht nötig ist.
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