Handelsregister und Anmeldungen
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Der Notar kann sich durch Einsichtnahme in das
Handelsregister davon überzeugen, daß eine Person für eine im
Handelsregister eingetragene Gesellschaft handlungsbefugt ist, und dies
notariell bescheinigen. Der Notar sorgt auch für die Eintragung in das
Handelsregister durch entsprechende Verträge und Anmeldungen beim
Handelsregister (Entwurf und Beglaubigung der Unterschriften).
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