Pflichtteil: Geltendmachung, Abwehr und Vermeidung
Je nachdem, ob der Pflichtteil geltend gemacht oder abgewehrt werden
muß, gibt es verschiedene Strategien zur Durchsetzung dieser Ansprüche.
Generell empfiehlt es sich, im Vorfeld schon zu Lebzeiten darüber
nachzudenken, wie potentielle Pflichtteils-
gefahren abgewendet werden können. Dies ist möglich durch entsprechende
Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen mit den in Betracht kommenden
Pflichtteilsberechtigten gegen Geldabfin-
dung, die Einbringung von Vermögen in gesellschaftsrechtliche
Konstruktionen mit entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Klauseln,
die Änderung des Ehegüterstandes usw.
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