Erbschaftsteuer-Unfall (Erbschaftsteuerberatung nach dem Erbfall)
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Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist,
sollten Sie durch Ihren Berater die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen
prüfen lassen. Sollten die Belastungen untragbar hoch sein, muß
untersucht werden, ob - auch nach dem Tod des Erblassers -
Korrekturmöglichkeiten erbrechtlicher Art zur Verfügung stehen. Hieraus
ist zu ersehen, daß die Konsultation eines Steuerberaters nicht reicht,
weil ihm die erbrechtlichen Kenntnisse fehlen (Testamentsprüfung).
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So lassen sich – auch nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist,
d.h. der Erbfall eingetreten ist und die zu Lebzeiten des Erblassers
möglichen Gestaltungsmittel nicht mehr zur Verfügung stehen – noch sehr
viele scheinbar unlösbare „Erbschaftsteuer-Unfälle" retten.
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