Erbschaftsteuerberatung zu Lebzeiten
Wenn Sie zu Lebzeiten Ihren Berater aufsuchen, der auf Erbrecht,
Vermögensnachfolgeplanung und Erbschaftsteuer spezialisiert ist, können
Sie aus einer Vielzahl von Gestaltungsmitteln zur Vermeidung von
Erbschaftsteuer wählen, z. B. - Abfindung von Erben,
- Adoption,
- Bildung von Betriebsvermögen,
- ehebedingte Zuwendungen,
- Ehevertrag,
- Erbausschlagung,
- Etappenschenkung,
- Familiengesellschaften,
- „Familienwohnheim"-Übertragung
- entgeltliche Pflegevereinbarungen,
- Patchwork-Ehen-Planung,
- Übergabevertrag.
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Hieraus können Sie ersehen, daß es viele Möglichkeiten zur Erbschaftsteuer-Vermeidung gibt.
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