Beim Erbrecht geht es darum, was mit dem Vermögen, also den Rechten und Pflichten einer verstorbenen Person geschieht. Erbrecht beginnt nicht erst mit dem Tod einer Person, sondern mit der Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Durch die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten und die damit verbundenen vertraglichen Vereinbarungen können in Verbindung mit dem Testament die Vermögensverhältnisse nach dem Tod zielgenau gesteuert werden. So können auch in Bezug auf die Erbschaftsteuer optimale Ergebnisse erzielt werden.
Ich bin als Notar Ihr unabhängiger, neutraler Sachwalter für sämtliche Beteiligten, wenn es darum geht, die Erbfolge und Vermögensnachfolge zu planen und hierfür die entsprechenden Verträge, Testamente und Vollmachten (Vorsorgevollmacht usw.) zu beurkunden. Welche Möglichkeiten Sie haben, ergibt sich aus den Informationen über das große Themengebiet der Erbrechts- und der Vermögensnachfolge. |
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Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen, wenn es darum geht, Ihre Rechte als Parteivertreter in einem Erbfall gegenüber anderen Personen geltend zu machen. Schauen Sie sich an, wie ich Sie mit meiner Erbrechtskanzlei vertreten kann.
Einzugsgebiet der Erbrechts-Kanzlei ist das gesamte Rhein-Main-Gebiet (insbesondere Frankfurt), der Hochtaunus-Kreis (Bad Homburg, Oberursel, Kronberg, Königstein, Glashütten, Schmitten) und der Main-Taunus-Kreis (Bad Soden, Kelkheim, Eppstein)
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