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Erbprozeß
Meine Kanzlei ist auf das Führen von Erbprozessen spezialisiert.
Hierbei handelt es sich vornehmlich um die Auskunftsklagen von Miterben
und Pflichtteilsberechtigten und die Erfüllung ihrer Ansprüche, die
Anfechtung und Auslegung von Testamenten, die Klärung der
Testierfähigkeit des Erblassers bei der Errichtung des Testaments und
die Feststellung des Erbrechts vor dem Streitgericht. Die Führung von
Erbprozessen ist ein Gebiet, das vorwiegend von Spezialisten gepflegt
wird, die damit seit Jahren zu tun haben und deshalb über entsprechende
Kenntnisse und Erfahrungen auch in diesen speziellen Teilgebieten des
Erbrechts verfügen und die prozessualen Besonderheiten kennen.
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Mandanteninformation
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Hier können Sie sich kostenlos unsere aktuellen
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Tips zum Erbrecht 78 KB |
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