Erbengemeinschaft - Vermeidung
Durch testamentarische Regelungen lassen sich die Probleme vermeiden, die typischerweise in einer Erbengemeinschaft entstehen: - Wegen des Einstimmigkeitsprinzips für grundlegende Entscheidungen ist die Erbengemeinschaft schnell handlungsunfähig,
- Ist
ein Miterbe noch minderjährig, sind die Eltern von der Vertretung des
minderjährigen Kindes ausgeschlossen, wenn sie selbst Mitglieder der
Erbengemeinschaft sind: Dann ist die Bestellung eines
Ergänzungspflegers durch das Amtsgericht und in vielen Fällen die
vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich!
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Durch testamentarische Regelungen können solche Probleme von Erbengemeinschaften vermieden werden. Probate Mittel sind: - Anordnung und Benennung eines Testamentsvollstreckers,
- Berufung
nur einer Person zum Alleinerben, während die Übrigen nur Vermächtnisse
erhalten. Damit bleibt die Verfügungsgewalt über den Nachlaß beim
Alleinerben. Wer durch ein Vermächtnis begünstigt ist, hat einen
Rechtsanspruch gegenüber dem Alleinerben auf Erfüllung des
Vermächtnisses. Dieser Vermächtnisnehmer hat nicht die Befugnisse des
Alleinerben bei der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses.
Allerdings ist bei der Formulierung des Vermächtnisses Vorsicht
geboten, damit nicht der Vermächtnisnehmer den Erben schikanieren kann!
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