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Erbenermittlung
Vielfach sind testamentarisch eingesetzte Erben nicht auffindbar. Wenn
kein Testament vom Erblasser vorliegt und kein Ehegatte, keine Kinder,
Geschwister oder andere Blutsverwandte vorhanden oder bekannt sind,
müssen erst die gesetzlichen Erben ermittelt werden. Ich habe im Rahmen
meiner Erbrechts-
Kanzlei seit über 30 Jahren mehr als 1000 Nachlässe dieser Art
abgewickelt und auch die Erben ermittelt. Dies ist ein ganz besonderes
Spezialgebiet meiner Kanzlei. Vielfach müssen auch Spezialinstitute
eingebunden werden, weil es sich um sehr schwierige Ermittlungsarbeiten
handelt, wie z. B. in den ehemaligen deutschen Ostgebieten.
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Mandanteninformation
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Tips zum Erbrecht 78 KB |
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