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Ehevertrag
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Ein Ehevertrag regelt die rechtlichen Wirkungen während des Bestehens und nach Auflösung der Ehe. Hierbei kann der Ehegüterstand geändert
werden und auch für den Fall der Scheidung der Ehe eine Vereinbarung
getroffen werden, die von den gesetzlichen Regelungen des BGB abweicht
in Bezug auf die Vermögensverhältnisse, den Zugewinnausgleich, den
Versorgungsausgleich (Rentenansprüche), Unterhalt und sonstige
Rechtsfolgen.
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Mandanteninformation
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Tips zum Erbrecht 78 KB |
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