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Bauträgerkauf
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Wenn Sie ein Grundstück mit einem von einem
Bauträger zu erstellenden Haus kaufen, muß der Notar Ihnen einen
besonderen Vertrag fertigen für die Beurkundung des Kaufvertrages
(Bauträgerkauf). Beim Bauträgerkauf muß dafür gesorgt werden, daß der
Käufer bei seinen Kaufpreiszahlungen im Bauträgerkaufvertrag gegenüber
dem Risiko abgesichert wird, das dadurch entstehen kann, daß der
Bauträger seine Leistungen in Bezug auf die Herstellung des Bauwerks
nicht erfüllt oder in Insolvenz geht und der hierfür gezahlte Kaufpreis
verloren geht..
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Mandanteninformation
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Tips zum Erbrecht 78 KB |
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