Auskunftsanspruch des Miterben
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Häufiges Problem in einer Erbengemeinschaft ist, daß einer der Erben so
ziemlich alles über den Nachlaß und das Vermögen des Erblassers weiß,
die übrigen Erben aber nicht. Bevor der Nachlaß auseinandergesetzt, d.
h. geteilt werden kann, ist es nötig, sich einen Überblick über das
gesamte Nachlaßvermögen und die Verbindlichkeiten zu verschaffen.
Hierbei brauchen die uninformierten Erben professionelle Hilfe, die
Ihnen meine Erbrechts-Kanzlei durch das entsprechende Know-how und die
Abwicklung von Nachlässen in den letzten 30 Jahren in über 1000 Fällen
zur Verfügung stellen kann.
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