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Adoption
Adoption ist die Annahme einer anderen Person als
Kind, die nicht von dem Annehmenden abstammt. Man unterscheidet die
Kindesannahme von Minderjährigen und Volljährigen. Die Annahme von
Volljährigen kann mit den Wirkungen einer Kindesannahme von
Minderjährigen verbunden werden. Dann bedeutet dies, daß die
verwandtschaftlichen Beziehungen zu den bisherigen Blutsverwandten
enden und an ihre Stelle die annehmenden Personen und deren Verwandte
treten. Der Adoptionsvertrag muß notariell beurkundet und vom Gericht
genehmigt werden.
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