Abfindung von Erben und weichenden Geschwistern
Hier handelt es sich um das allgemeine Thema der Abfindung von Erben.
Zum Beispiel erhält ein Kind zu Lebzeiten der Eltern mehr als die
anderen Kinder. Logischerweise wird durch die lebzeitigen Geschenke
zugunsten eines Kindes das Erbrecht der nicht beschenkten Kinder
beeinträchtigt. Hier gilt es, Streit beim Erbfall zu vermeiden.
Folgende Varianten bieten sich an:
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- Zum Ausgleich für das übergebene Grundstück an ein Kind kann zu Gunsten
der übrigen Kinder und zu Lasten des begünstigten Kindes eine sofortige
oder zukünftige Abfindungszahlung vereinbart werden, die auch mit einer
entsprechenden Wertsicherungsklausel nach dem "Preisindex der
Lebenshaltung aller privaten Haushalte" (VPI) des Statistischen
Bundesamtes versehen werden kann.
- Zur Vermeidung von Spekulationsgewinnen des Übernehmers, der ein
Grundstück zu einem niedrigen Wert erhält, können Sie vorsehen, daß der
Übernehmer bei Verkauf des Grundstücks Teile des Erlöses an die
weichenden Geschwister auszuzahlen hat.
- Damit demjenigen Kind, das ein Grundstück übernimmt, dieser
Erwerb nicht teuer zu stehen kommt, wenn die Geschwister nach dem Tod
der übergebenden Eltern Pflichtteilsansprüche geltend machen, sollte
der Vertrag mit einem Pflichtteilsverzicht der weichenden Geschwister
verbunden werden.
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